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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gaswirt Gashandels GmbH

Stand 01.01.2015


§ 1 Geltungsbereich:

(1)    Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Gaswirt Gashandels GmbH (nachfolgend kurz Gaswirt GmbH) und dem Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Aweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Gaswirt GmbH nicht an, es sei denn, die Gaswirt GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

(2)    Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


§ 2 Kundmachung der AGB:

(1)    Diese AGB werden durch Aufliegen bei der Gaswirt GmbH kundgemacht.

(2)    Bei Vertragsabschluss übergibt oder übermittelt die Gaswirt GmbH dem Kunden auf sein Verlangen kostenlos ein Exemplar.


§ 3 Transport:

Der Transport der bestellten Waren, einschliesslich Behälter und Paletten, erfolgt ab der Gaswirt GmbH auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Selbstabholung oder Übernahme durch Transportunternehmen, die der Kunde beauftragt hat, ist für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung der Kunde allein zuständig und verantwortlich. Wirkt die Gaswirt GmbH dabei mit, geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt die Gaswirt GmbH von allen Ansprüchen frei, die aus Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden.



§4 Leihbehälter und Leihpaletten:

(1)    Für Behälter und Paletten, welche die Gaswirt GmbH dem Kunden überlässt, wird keine Miete für  18 Monate ab Zustellung  in Rechnung gestellt. Die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferbeleg erfolgt gleichzeitig zum Zeichen des Abschlusses eines Leihvertrages über die Behälter und Paletten. Die geliehenen Behälter und Paletten bleiben im Eigentum der Gaswirt GmbH; eine Weitergabe an Dritte ist in keinem Fall gestattet.

(2)    Der Kunde hat die leihweise überlassenen Behälter und Paletten nach Entleerung zur Abholung bereit zu halten und die Gaswirt GmbH unverzüglich davon zu verständigen. Die Gaswirt GmbH wird die Behälter und Paletten sodann während der üblichen Geschäftszeiten beim Kunden abholen. Die Rückgabe gilt nur dann als bewirkt, wenn sie gegen schriftliche Quittung erfolgt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Behältern und Paletten ist ausgeschlossen.


§ 5 Schadenersatz:

Der Kunde haftet für jeden Verlust, jede Beschädigung, jede Wertminderung und jeden Untergang der ihm überlassenen Behälter und Paletten. Behälter die innerhalb von 18Monaten ab Zustellung nicht an Gaswirt GmbH zurückgestellt werden, gelten als in Verlust geraten! In jedem solchen Fall ist die Gaswirt GmbH berechtigt, den Wiederbeschaffungswert der betroffenen Behälter und Paletten zu verlangen. Es gelten folgende Wiederbeschaffungswerte:

Je Gaswirt GmbH-Flasche:    EUR 140,00 Netto
Je Gaswirt GmbH-Palette:    EUR 400,00 Netto


§ 6 Zahlungsbedingungen:

(1)    Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Reichtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei Gaswirt GmbH an. Gaswirt GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsrückstand die Lieferungen einzustellen und Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen Gaswirt GmbH ist ausgeschlossen.

(2)    Die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge sowie Bestände an Behältern und Paletten beim Kunden hat dieser auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung der Gaswirt GmbH zu erheben, andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden anerkannt.



§ 7 Eigentumsvorbehalt:

(1)    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Gaswirt GmbH – wie auch die geliehenen Behälter und Paletten jedenfalls im Eigentum der Gaswirt GmbH bleiben (vgl. oben § 4).

(2)    Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind dem Kunden nicht gestattet. Pfändungen, Beschlagnahmen und jede andere Beeinträchtigung der von Gaswirt GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder geliehenen Behältern und Paletten durch Dritte ist der Gaswirt GmbH bei sonstiger Schadenersatzverpflichtung unverzüglich anzuzeigen.


§ 8 Gewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, sofern der Kunde ein Unternehmer ist. Die Geltendmachung von Mängeln durch den Kunden setzt voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäss nachgekommen ist. Festgestellte Mängel sind Gaswirt GmbH vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zunächst ist Gaswirt GmbH eine angemessene Frist zur Verbesserung zu gewähren. Erst wenn die Verbesserung nicht erfolgt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.


§ 9 Ansprüche gegen die Gaswirt GmbH:

Schadenersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit die Gaswirt GmbH nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen haftet.


§10 Höhere Gewalt:

Durch Fälle höherer Gewalt wird die Gaswirt GmbH von ihrer Lieferpflicht enthoben. Das gilt auch für Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen jeder Art sowie Ausfall von in Aussicht genommenen Liefer- oder Bezugsquellen. Tritt einer der vorerwähnten Umstände ein, insbesondere der gänzliche oder teilweise Wegfall der Bezugsquellen, ist die Gaswirt GmbH nicht verpflichtet, die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.


§11 Gerichtsstand, Rechtswahl:

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Es wird österreichisches Recht vereinbart, die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.